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Re: Waffenzulässigkeit
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer ()
Datum: 06. August 2006 16:39

Danke nochmal für die Antworten.

Da ich kein Risiko mit selbstgebauten Pfeilen eingehen wollte (sowohl was Sicherheit, also auch Benutzbarkeit/Treffsicherheit in Zusammenhang mit reingesteckter Arbeit angeht) hab ich mirs einfach gemacht, und IDV Pfeile sowie einen fertigen Bogen gekauft.

Was schon die nächste Frage aufwirft:

Der Bogen war als 20 lbs Kurzbogen gekauft. Drauf stehen tut

43°
20#
21"

also ein 20 lbs Bogen bei 21'' Auszug.

Die gelieferten IDV Pfeile sind aber standard 28" Pfeile.

Daher hab ich selbst Nachgemessen (Wassereimer als Gewicht)
Die Pfeile haben eine eingeprägte (also nicht verschiebbare) Markierung, wenn man sie bis zu der Auszieht ist der Bogen so ziemlich maximal belastet (was ich ihm zumuten will) und die Kraft beträgt noch knapp unter 25 lbs. Weite bin ich ned gegangen um den Bogen ned kaputt zu machen.

Würde man sie voll (also bis zum Kopf) ausziehen, wäre
a) die Kraft vermutlich höher als 25 lbs, und
b) der Bogen überlastet und wahrscheinlich kaputt

jetzt meine Frage: Wie würde das beim Waffencheck gehandhabt?

Konkret, kann ich diese Pfeile verwenden, wenn ich weis bis wohin ich sie ausziehen darf und kann, oder muss ich mir kürzere zulegen?



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Waffenzulässigkeit 2973 Anonymer Teilnehmer 19.06.06 10:00
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