Re: Mindestalter 18 ?
geschrieben von: Caya ()
Datum: 03. Mai 2004 18:20

Hallo,
ich hab ein paar Fragen:

> Leider hilft die Zustimmung der Eltern nur über die geringsten juristischen Probleme hinweg, die auftreten können

1. Wie unterscheiden sich diese Probleme zu denen die bei Elternbegleitung auftreten.
2. Wie unterscheiden sich die Haftungsprobleme zu denen bei Erwachsenen
3. Beispiel

Wäre nämlich gar nicht so schlecht zu wissen, da nämlich die Larpzeit die Übertragung der Aufsichtspflicht als ausreichend bezeichnet.

Caya

PS: Bei den o.g. Beispielen gehe ich davon aus das die Aufsichtspflicht auf einen anderen Volljährigen durch die Eltern schriftlich übertragen wurde.



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